Wer kann das Ticket beantragen?

Folgende Personengruppen sind berechtigt, das VBB-Abo Azubi als Abonnement im VBB zu beantragen:

Alle Auszubildenden in dualer Ausbildung nach BBiG bzw. HwO, wie

  • Kaufmännische Ausbildungsberufe (z.B. Verkäufer*in, Industriekaufleute)
  • gewerblich-technische Ausbildungsberufe (z.B. Industriemechaniker*in, Elektroanlagenmonteur*in)

Schüler*innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit), wie z.B.

  • Ausbildung in sozialen Berufen (z.B. Erzieher*in, Sozialassistent*in)
  • Ausbildung in Assistentenberufen in Technik, Verwaltung (z.B. Fremdsprachenassistent*in, Lebensmitteltechnischer Assistent*in, Gestaltungstechnische*r Assistent*in)

Auszubildende in Gesundheitsberufen mit staatlicher Anerkennung, wie z.B.

  • Auszubildende zum/ zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Auszubildende zum/ zur Physiotherapeut*in

Beamtenanwärter*innen des einfachen und mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1),

Teilnehmer*innen an einem freiwilligen sozialen, einem freiwilligen ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst

Wichtig: Der Ausbildungsträger (z.B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.) muss in der Übersicht „Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi“ aufgeführt sein.