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FAQ zum VBB-Firmenticket für Arbeitgeber
FAQ
Warum wird einmal von Jobticket und einmal von VBB-Firmenticket gesprochen?
Beide Begriffe gelten und meinen dasselbe. Der Gesetzgeber hat sich für den Begriff Jobticket entschieden. Das Tarifangebot im VBB heißt Firmenticket und wird jetzt um das neue Angebot „VBB-Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss“ erweitert.
Worin besteht der Unterschied zwischen dem VBB-Firmenticket und der VBB-Umweltkarte?
Als Kunde können Sie jederzeit eine VBB-Umweltkarte erwerben. Voraussetzung für den Abschluss eines Abonnements zum VBB-Firmenticket ist jedoch, dass ihr Arbeitgeber einen Firmenticketvertrag mit einem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat.
Wer kann ein VBB-Firmenticket erwerben?
Sofern der Arbeitgeber einen VBB-Firmenticketvertag abgeschlossen hat, kann jeder bei diesem Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer einen Abonnementvertrag zum Firmenticket abschließen, sofern er mindestens zwölf Monate das Ticket bezieht. Das Angebot gilt für eigene Beschäftige in Voll- oder Teilzeit, mindestens zwölf Monate befristet oder unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer. Weil die Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss aus steuerlichen Gründen auf dem Lohn-bzw. Gehaltsnachweis abbilden müssen, gilt das Angebot nicht für Vertreter, die im Rahmen von Werk- bzw. Dienstleistungsverträgen bei diesem Arbeitgeber tätig sind.
Wie kann ich meinen Mitarbeitern ein Firmenticket ermöglichen?
Bitte prüfen Sie als Arbeitgeber die Voraussetzungen. Sie können pro teilnehmenden Arbeitnehmer monatlich einen Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr in Höhe von mindestens 10 Euro zahlen? Mindestens fünf Arbeitnehmer möchten ein Abonnement abschließen? Wenn beide Voraussetzungen gegeben sind, steht einem Vertragsabschluss nichts im Wege. Wenden Sie sich bitte an ein örtliches Verkehrsunternehmen.
Was zahle ich als Arbeitgeber?
Wenn Sie an die am VBB-Firmenticket teilnehmenden Arbeitnehmer monatlich einen Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr in Höhe von mindestens 10 EUR zahlen, sind Sie dabei. Zahlen Sie mindestens 15 Euro, wird das VBB-Firmenticket für Ihre Arbeitnehmer noch günstiger.
Wie sieht das VBB-Firmenticket aus?
Das VBB-Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss ist in allen räumlichen Geltungsbereichen des VBB-Tarifs, im Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise erhältlich. Es wird als elektronischer Fahrausweis, der VBB-fahrCard ausgegeben. Es ist eine persönliche Zeitkarte, die nicht übertragbar ist. Es gelten alle familienfreundlichen Mitnahmeregelungen wie im regulären Abonnement VBB-Umweltkarte.
Wo gibt es ein VBB-Firmenticket?
Das VBB-Firmenticket wird ausschließlich Arbeitgebern angeboten. Arbeitgeber sind Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Institutionen. Sie können sich an das örtliche Verkehrsunternehmen wenden. Hier finden Sie die Kontakte für Ihre Region.
An wen wende ich mich?
Erste Fragen beantworten Ihnen gerne unsere Kollegen im VBB.
Den Firmenticketvertag schließt das örtliche Verkehrsunternehmen ab, die Ihnen gern weiter gehende Fragen beantworten.
Welchen administrativen Aufwand habe ich als Arbeitgeber?
Alle für die laufende Vertragsabwicklung der Abonnementverträge mit Ihren Arbeitnehmern erforderlichen Daten, Änderungen und Informationen sind zwischen Ihnen als Arbeitgeber und dem Verkehrsunternehmen zu managen. Das Verkehrsunternehmen bietet Ihnen gern einen Service für die direkte Bearbeitung mit Ihren Arbeitnehmern gegen ein Entgelt an, so dass Sie Ihre Ressourcen anderweitig nutzen können. Das Serviceentgelt für das Rundum-Sorglos-Paket beträgt 12 Euro zzgl. MwSt. pro teilnehmenden Arbeitnehmer. Ein überschaubarer Aufwand bis zur Erstbestellung ist in jedem Fall erforderlich.
Für welchen Personenkreis kann ich ein VBB-Firmenticket abschließen?
Als Arbeitgeber können Sie ein VBB-Firmenticket für eigene Arbeitnehmer abschließen. Mit dieen haben Sie einen Arbeitsvertrag. Das Angebot gilt für eigene Beschäftige in Voll- oder Teilzeit, mindestens zwölf Monate befristet oder unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer. Weil die Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss aus steuerlichen Gründen auf dem Lohn-bzw. Gehaltsnachweis abbilden müssen, gilt das Angebot nicht für Vertreter, die im Rahmen von Werk- bzw. Dienstleistungsverträgen bei diesem Arbeitgeber tätig sind.
Warum gibt es kein VBB-Firmenticket für Auszubildende und Werkstudenten?
Für die Zielgruppe der Auszubildenden und der Studenten gibt es im VBB-Tarif besonders günstige Angebote, die genutzt werden. Das Semesterticket haben im VBB-Raum alle Studenten an staatlich anerkannten Hochschulen.
Möchten Sie Ihren Auszubildenden ebenfalls einen Fahrtkostenzuschuss gewähren, so können Sie dies außerhalb des VBB-Firmenticketvertrages analog leisten und über den Lohn- bzw. Gehaltsnachweis dokumentieren.
Gibt es das VBB-Firmenticket auch für Pensionäre?
Pensionäre sind im Allgemeinen nicht mehr Arbeitnehmer. Deshalb sind sie von diesem Vertrag ausgeschlossen. Arbeitnehmer, die bereits 65 Jahre alt sind oder älter, empfehlen wir den Kauf des VBB-Abo65plus bzw. VBB-Abo 65vorOrt. Möchten Sie Ihren älteren Arbeitnehmern ebenfalls einen Fahrtkostenzuschuss gewähren, so können Sie dies außerhalb des VBB-Firmenticketvertrages analog leisten und über den Lohn- bzw. Gehaltsnachweis dokumentieren.
Warum ist das VBB-Firmenticket nicht übertragbar?
Das VBB-Firmenticket ist eine persönliche Zeitkarte, die nicht übertragbar ist. Wünschen Sie eine Übertragbarkeit des Tickets, nutzen Sie bitte außerhalb des Firmenticketvertrages das Abonnement der VBB-Umweltkarte. Aber: Wie oft überlassen Sie das Ticket jemanden? Wiegt das den Preisvorteil des VBB-Firmentickets auf?
Welchen finanziellen Vorteil habe ich als Arbeitgeber beim Zahlen eines Zuschusses für den Fahrweg meiner Mitarbeiter?
Zuschüsse sind Ausgaben. Aber Sie haben folgende Vorteile: In unbegrenzter Höhe sind Fahrtkostenzuschüsse steuer- und sozialabgabefrei. Sie sparen Abrechnung für Dienstwege mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Und die Serviceleistung der Verkehrsunternehmen ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Gilt das VBB-Firmenticket auch in der 1.Klasse?
Im VBB-Tarif gibt es keine Abonnements für die 1. Klasse – so auch nicht für das VBB-Firmenticket. Sie können für die Deutsche Bahn und die ODEG jedoch Übergangskarten für die 1. Klasse außerhalb des Vertrages erwerben.
Wir haben bereits einen Firmenticketvertrag. Was muss ich als Arbeitgeber jetzt tun?
Ihr zuständiges Verkehrsunternehmen informiert Sie über die Neuerungen. Gern können Sie sich hier bereits informieren (https://www.vbb.de/firmenticket)
Welche Auswirkungen hat ein VBB-Firmenticket steuerlich für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber sind die Fahrtkostenzuschüsse an Ihre Arbeitnehmer seit dem 1.01.2019 in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Zudem Sparen Sie die Sozialabgaben auf diesen Zuschuss.
Als Betriebsausgaben können Sie bei Servicewahl das Entgelt geltend machen. Details erfahren Sie von Ihrem Steuerberater.
Als Arbeitgeber kann ich keinen Zuschuss an Fahrkosten zahlen. Kann ich dennoch einen Rahmenvertrag abschließen?
Sie können letztmalig einen Firmenticketvertrag zu den bisherigen Konditionen – ohne den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss – im Juli 2019 mit Start am 1. August 2019 und Vertragsende am 31.07.2020 abschließen. Danach leider nicht mehr.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen als Arbeitgeber habe?
Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliche Verkehrsunternehmen bzw. das vertragshaltende Verkehrsunternehmen. (Link) Eine Erstinformation erhalten Sie auch beim VBB-Service (https://www.vbb.de/kontakt)
Was zeige ich bei Fahrausweiskontrollen vor?
Bei Fahrausweiskontrollen zeigen Sie Ihre persönliche VBB-fahrCard vor. Diese Chipkarte ist ein elektronischer Fahrausweis, auf der Ihr VBB-Firmenticket gespeichert ist.
Wie lange ist ein VBB-Firmenticket gültig?
Sie schließen ein zwölfmonatiges Abonnement zu einem VBB-Firmenticket ab. Die Gültigkeit beginnt immer an einem Monatsersten.
Verlängert sich das VBB-Firmenticket nach 12 Monaten automatisch?
Sofern der Vertrag von Ihnen oder vom Arbeitgeber oder vom Verkehrsunternehmen nicht fristgemäß gekündigt wird, verlängert sich das Ticket wiederum um 12 Monate.