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FAQ zum VBB-Firmenticket für Arbeitnehmer
FAQ
Warum wird einmal von Jobticket und einmal von VBB-Firmenticket gesprochen?
Beide Begriffe gelten und meinen dasselbe. Der Gesetzgeber hat sich für den Begriff Jobticket entschieden. Das Tarifangebot im VBB heißt Firmenticket und wird jetzt um das neue Angebot „VBB-Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss“ erweitert.
Worin besteht der Unterschied zwischen dem VBB-Firmenticket und der VBB-Umweltkarte?
Als Kunde können Sie jederzeit eine VBB-Umweltkarte erwerben. Voraussetzung für den Abschluss eines Abonnements zum VBB-Firmenticket ist jedoch, dass ihr Arbeitgeber einen Firmenticketvertrag mit einem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat.
Wer kann ein VBB-Firmenticket erwerben?
Sofern der Arbeitgeber einen VBB-Firmenticketvertag abgeschlossen hat, kann jeder bei diesem Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer einen Abonnementvertrag zum Firmenticket abschließen, sofern er mindestens zwölf Monate das Ticket bezieht. Das Angebot gilt für eigene Beschäftige in Voll- oder Teilzeit, mindestens zwölf Monate befristet oder unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer. Weil die Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss aus steuerlichen Gründen auf dem Lohn-bzw. Gehaltsnachweis abbilden müssen, gilt das Angebot nicht für Vertreter, die im Rahmen von Werk- bzw. Dienstleistungsverträgen bei diesem Arbeitgeber tätig sind.
Wie sieht das VBB-Firmenticket aus?
Das VBB-Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss ist in allen räumlichen Geltungsbereichen des VBB-Tarifs, im Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise erhältlich. Es wird als elektronischer Fahrausweis, der VBB-fahrCard ausgegeben. Es ist eine persönliche Zeitkarte, die nicht übertragbar ist. Es gelten alle familienfreundlichen Mitnahmeregelungen wie im regulären Abonnement VBB-Umweltkarte.
An wen wende ich mich?
Este Fragen beantworten Ihnen gern unserer Kollegen im VBB, die wie folgt zu erreichen sind (Infotelefon: (030) 25 41 44 00 oder E-Mail an firmenticket@vbb.de).
Den Firmenticketvertag schließt das örtliche Verkehrsunternehmen ab, die Ihnen gern weiter gehende Fragen beantworten (Link).
Wie ermittle ich, welchen Geltungsbereich ich erwerben muss?
Sie überlegen zuerst, welche Wege Sie zur und von der Arbeit und in Ihrer Freizeit zurücklegen. Hier hilft Ihnen der VBB-Tarifberater, der Ihnen die Strecken oder auch das Gebiet entsprechend Ihrer Eingabe anzeigt, dass Sie nutzen möchten. Von dem dort ausgewiesenen abonnementpreis für VBB-Umweltkarten können Sie den mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Fahrtkostenzuschuss und den dazugehörigen ÖPNV-Rabatt abziehen und Sie erhalten den Eigenanteil, den Sie für Ihr Ticket aufwenden müssen.
Welche Fahrten können mit dem VBB-Firmenticket unternommen werden, oder gilt es nur für das Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort?
Sie können rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr beliebig viele Fahrten in dem von Ihnen erworbenen räumlichen Geltungsbereich unternehmen – egal ob zur Arbeit, zum Sport oder mit Freunden und Familie in der Freizeit. Ihr Arbeitgeber hat den Vorteil, dass Sie für kurze Dienstgänge dieses Ticket ebenfalls nutzen können.
Wie lauten die Mitnahmebedingungen für das VBB-Firmenticket?
Sie können bis zu vier Personen mitnehmen, wobei nur eine Person älter als 14 Jahre sein darf, montags bis freitags ab 20 Uhr sowie samstags, sonntags, am 24.und 31. Dezember sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Die Mitnahmeregelung endet jeweils am Folgetag 03:00 Uhr, soweit dieser nicht selbst ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Gelten in den Ländern Berlin und Brandenburg unterschiedliche Feiertagsregelungen, so gilt die Mitnahmeregelung nur für das Land, in dem der gesetzliche Feiertag gilt. Weiterhin dürfen Kinder unter 6 Jahren, ein Kinderwagen und ein Gepäck sowie ein Hund stets unentgeltlich mitgenommen werden. Die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrads ist ausgeschlossen.
Warum ist das VBB-Firmenticket nicht übertragbar?
Das VBB-Firmenticket ist eine persönliche Zeitkarte, die nicht übertragbar ist. Wünschen Sie eine Übertragbarkeit des Tickets, nutzen Sie bitte außerhalb des Firmenticketvertrages das Abonnement der VBB-Umweltkarte. Aber: Wie oft überlassen Sie das Ticket jemanden? Wiegt das den Preisvorteil des VBB-Firmentickets auf?
Welche Verkehrsmittel kann ich nutzen?
Sie können im VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg alle öffentlichen Verkehrsmittel im Personenlinienverkehr nutzen, sei es der Regionalverkehr, der S-Bahn-, der U-Bahn-, der Straßenbahn-, der Obus-Verkehr oder auch die Fähren.
Was passiert, wenn ich auch dem Unternehmen ausscheide?
Am besten fragen Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber, ob er ebenfalls einen VBB-Firmenticketvertrag abgeschlossen hat. Wenn das vertragshaltende Verkehrsunternehmen identisch ist, ist der Wechsel besonders leicht. Sie füllen auf jeden Fall einen Abonnementvertrag mit dem Hinweis Änderung oder Kündigung aus und geben diesen über den Arbeitgeber an das zuständige Verkehrsunternehmen. Je nach Vertragslaufzeit und gewählter Zahlungsweise erfolgt eine Nachberechnung bzw. Erstattung.
Ich habe bereits ein laufendes Abonnement der VBB-Umweltkarte. Mein Arbeitgeber bietet mir jetzt ein VBB-Firmenticket an. Was muss ich tun?
Sie wenden sich bitte an Ihr vertragshaltendes Verkehrsunternehmen. Ein Wechsel ist möglich.
Welche Auswirkungen hat ein VBB-Firmenticket steuerlich für Arbeitnehmer?
Wie bisher werden Fahrtkostenzuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel auf der Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber ausgewiesen. Die Entfernungspauschale wird um diesen Zuschuss gemindert.
Details erfahren Sie bitte von Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Was ist zu tun, wenn das Ticket verloren geht oder unbrauchbar wird?
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum VBB-Firmenticket als Arbeitnehmer habe?
Vielleicht kann Ihr Arbeitgeber bereits die Frage beantworten. Sie können sich jederzeit auch an Ihr örtliches Verkehrsunternehmen bzw. das vertragshaltende Verkehrsunternehmen. (Link) Eine Erstinformation erhalten Sie auch beim VBB-Service (Infotelefon: (030) 25 41 44 00 oder E-Mail an firmenticket@vbb.de).
An wen wende ich mich bspw. bei einem Umzug oder Namenswechsel?
Diese Information geht mit einer Änderungsmitteilung über den Abonnementvertrag an das Verkehrsunternehmen – je nach Rahmenvertrag direkt oder über Ihren Arbeitgeber. Fragen Sie Ihren Kontaktpartner beim Arbeitgeber!
Was zeige ich bei Fahrausweiskontrollen vor?
Bei Fahrausweiskontrollen zeigen Sie Ihre persönliche VBB-fahrCard vor. Diese Chipkarte ist ein elektronischer Fahrausweis, auf der Ihr VBB-Firmenticket gespeichert ist.
Wie lange ist ein VBB-Firmenticket gültig?
Sie schließen ein zwölfmonatiges Abonnement zu einem VBB-Firmenticket ab. Die Gültigkeit beginnt immer an einem Monatsersten.
Verlängert sich das VBB-Firmenticket nach 12 Monaten automatisch?
Sofern der Vertrag von Ihnen oder vom Arbeitgeber oder vom Verkehrsunternehmen nicht fristgemäß gekündigt wird, verlängert sich das Ticket wiederum um 12 Monate.
Wie werden meine Daten geschützt?
Eine Datenerhebung von personenbezogenen Daten erfolgt aus vertraglichen Gründen, um den bestehenden Abonnementvertrag durchführen zu können. Es werden nur diejenigen Daten erhoben und bereitgestellt, die zur Durchführung erforderlich sind.
Die Bestimmungen zum Datenschutz nach EU-DSGVO sind Bestandteil Ihres Abonnementvertrages. Sie können die Informationen zur Verantwortung, zur Datenerhebung und –speicherung, zur Löschung, zur Auskunft und Beschwerde sowie zum Widerruf und Widerspruch dort einsehen.