Informationen zu infrage kommenden Förderprogrammen

Die infrage kommenden Förderprogramme für die Sanierung von Bahnhofsempfangsgebäuden sind zahlreich und vielfältig. Eine Auswahl der gängigsten Programme mit entsprechenden Links zu den jeweiligen Internetseiten mit den Fördervoraussetzungen finden Sie unten auf dieser Seite. Da es sich um keine vollständige Auflistung handelt, empfehlen wir dringend, auch mit den in Ihrer Region tätigen Wirtschaftsförderern Kontakt aufzunehmen, da diese ggf. Hinweise auf weitere Förderprogramme liefern können.

Förderprogramme

Für diese Programme stellen der Bund und das Land Brandenburg sowie die Europäische Union finanzielle Mittel zur Verfügung, die dann durch Eigenmittel aus Städten und Gemeinden ergänzt werden. Es handelt sich bei den Maßnahmen der Programme nicht um isolierte Einzelvorhaben, sondern um umfassende städtebauliche Gesamtmaßnahmen für räumlich abgegrenzte Fördergebietskulissen.

Eine kartographische Übersicht mit aktuellen Fördergebietskulissen findet sich auf der Interseite des Landesamts für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg.

Weitere Information finden sich außerdem auf der Informationsseite des Bundes zur Städtebauförderung.

Dieses Förderprogramm wird aus den Strukturfonds der Europäischen Union gespeist. Gefördert werden vor allem Projekte, die den Folgen des demografischen Wandels versuchen entgegenzuwirken, Arbeitsplätze schaffen sowie die Grundversorgung zu sichern. Grundvoraussetzung für die Erlangung von Fördermitteln ist die Vorortung des Projekts im ländlichen Raum in einer der 14 LEADER-Regionen in Brandenburg.

Eine kartographische Übersicht über die LEADER-Regionen und die zugehörigen Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Forums ländlicher Raum (Netzwerk Brandenburg)

Achtung: die aktuellen Regelungen über die LEADER-Förderung laufen am Ende des Jahres 2020 aus. Über eine Nachfolgeregelung gibt es noch keinen abschließenden Beschluss.

Dieses Förderprogramm wird ebenfalls aus den Strukturfonds der Europäischen Union gespeist. Die Europäische Union hat dabei die Empfehlung gegeben, dass die Mittel in die Stärkung einer integrierten Entwicklung von Regionen, Städten und ländlichen Räumen fließen sollen. Daher hat das Land Brandenburg den sogenannten Stadt-Umland-Wettbewerb ins Leben gerufen. Um am Stadt-Umland-Wettbewerb teilzunehmen, mussten Städte und ihr Umland Kooperationen bilden und eine gemeinsame Entwicklungsstrategie mit konkreten und umsetzbaren Maßnahmen und Projekten vorlegen. Insgesamt wurden 12 Beiträge ausgewählt. Nur Projekte, die sich innerhalb der Grenzen eines der ausgewählten Beiträge befinden, können gefördert werden.

Eine kartographische Übersicht der ausgewählten Beiträge finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Achtung: die aktuellen Regelungen über den Stadt-Umland-Wettbewerb laufen am Ende des Jahres 2020 aus. Über eine Nachfolgeregelung gibt es noch keinen abschließenden Beschluss.

Dieses Förderprogramm wird ebenfalls aus den Strukturfonds der Europäischen Union gespeist und ist auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und benachbarten Nicht-EU-Ländern ausgerichtet. Entsprechend dieses Rahmens kommt eine Förderung nur für Objekte infrage, die sich im brandenburgisch-polnischen Grenzraum befinden. Fördervoraussetzung ist darüber hinaus, dass am Projekt mindestens ein deutscher und ein polnischer Partner beteiligt ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.

Achtung: die aktuellen Regelungen zu Interreg laufen am Ende des Jahres 2020 aus. Über eine Nachfolgeregelung gibt es noch keinen abschließenden Beschluss.

Einnahmen aus der sogenannten Glücksspielabgabe schüttet das Land Brandenburg teils über Fördermittel wieder aus. Gefördert werden dabei ausschließlich nicht kommerzielle Projekte, die ohne finanzielle Zuwendungen von außen nicht umgesetzt werden könnten. Fördermittelempfänger sind daher vor allem Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die von ihrer Aufgabenstellung nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

Mithilfe der sogenannten Denkmalhilfe unterstützt das Land Brandenburg die Substanzerhaltung von Denkmalen. Dies können z.B. dringend notwendige Sicherungen, Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten an Bodendenkmalen, Baudenkmalen sowie an deren Ausstattung sein. Da für gut die Hälfte der Bahnhofsempfangsgebäude in Brandenburg Denkmalschutz besteht, kommt dieses Programm entsprechend ggf. auch für die Revitalisierung von Bahnhofsempfangsgebäuden infrage. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.

Die Denkmalliste des Landes Brandenburg finden Sie hier.

Da eine Förderung über diese Programme nicht für jedes Bahnhofsempfangsgebäude infrage kommt, hat das Land Brandenburg bei der Überarbeitung der sogenannten Richtlinie ÖPNV-Invest im Jahr 2020 diese Problematik berücksichtigt. Die Sanierung von Bahnhofsempfangsgebäuden kann demnach nun auch über dieses Förderprogramm unterstützt werden. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahmen am Empfangsgebäude der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse des ÖPNVs dienen und wirtschaftlich vertretbar sind.

Als Verbesserung der Verkehrsverhältnisse gelten:

  • Bauliche Aufwertung des Gebäudebestandes inklusive der Gebäudehülle; in Ausnahmefällen Rückbau von unansehnlichen und funktionslosen Gebäudeteilen
  • Barrierefreie Erschließung des Gebäudes
  • Fahrkartenverkauf und Kundenberatung in modernem Ambiente
  • Verkehrsträgerübergreifender Vertrieb und Beratung (Bahn, Bus, gegebenenfalls touristische Angebote)
  • Moderne und beheizbare Wartebereiche, unter anderem auch als Bestandteil von Nutzungseinheiten der Gastronomie und des Reisebedarfs (ohne Verzehrzwang)
  • Dynamische Fahrgastinformation (zum Beispiel Abfahrtsmonitore für Bahn und Bus)
  • Internetzugang/WLAN
  • Barrierefreie WCAnlagen
  • Gepäckaufbewahrung/schließfächer
  • Räumlichkeiten für das Betriebspersonal für ÖPNVVerkehrsleistungen

Die komplette Förderrichtlinie können Sie auf den Internetseiten des Brandenburgischen Vorschriftensystems (BRAVORS) einsehen:

Weitere Informationen zum Beantragungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Landesamts für Bauen und Verkehr.

Bei Fragen zur Förderung von Empfangsgebäuden über die Richtlinie ÖPNV-Invest können Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen der Kompetenzstelle Bahnhof wenden.