Kooperation in der Mobilitätsplattform bbnavi

bbnavi ist eine multi- und intermodale Mobilitätsplattform mit Fokus auf Kommunen. Sie beruht auf stadtnavi, das von der Stadt Herrenberg (BW) mit Förderung des BMVI auf Grundlage der Open-Source-Software-Projekte OpenTripPlanner (USA) und DigiTransit (Finnland) entwickelt wurde. bbnavi ermöglicht die Fahrplanauskunft für verschiedene Mobilitätsangebote (u.a. ÖPNV, Fahrrad, Sharing, Mitfahren) und die Darstellung von stati-schen und Live-Daten. Um eine Verbesserung der Datenverfügbarkeit und -qualität bei Geo- und Mobilitätsdaten zu schaffen und neue Mobilitätsangebote zu schaffen und die Auffindbarkeit vorhandener Angebote zu verbessern, können sich interessierte Kommunen daran beteiligen. Füllen Sie dazu bitte das Formular aus und akzeptieren Sie die folgenden Bedingungen.

Kooperation bbnavi

Einleitung

Jede*r Kooperationspartner*in trägt die im Rahmen dieser Kooperation entstehenden finanziellen Aufwendungen selbst. Durch diese Kooperationsvereinbarung werden keine vertraglichen Leistungspflichten begründet und keine eigene Rechtspersönlichkeit gebildet. Rechtsgeschäfte mit Dritten erfolgen durch die Beteiligten selbst.

Aufgaben des Datenlieferanten

Der Datenlieferant stellt im Rahmen der rechtlichen, technischen und personellen Möglichkeit kommunale Geodaten, Daten über Mobilitätsinfrastruktur und -angebote für die Nutzung mindestens in bbnavi und für den VBB, in der Regel aber als offene Daten zur Verfügung. Der Datenlieferant und der VBB tauschen sich regelmäßig über Fortschritte und Hindernisse und den Stand der eigenen Planungen aus.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu bbnavi ist mit dem VBB abzustimmen.
Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind die Kooperationspartner*innen jeweils selbst verantwortlich.
Schadenersatzansprüche der Datenlieferanten gegeneinander sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Alle dem VBB zur Verfügung gestellten Daten werden als Open Data frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt.
Diese Vereinbarung tritt mit der Absendung des Formulars durch die beteiligten Kooperationspartner*innen in Kraft. Jede*r Datenlieferant*in hat das Recht, die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich zu kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt hiervon unberührt.
© bbnavi

Kontakt

Für Anliegen zu bbnavi schreiben Sie bitte eine E-Mail an