H1

Introtext

Akkordeon

(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung im Eisenbahn-Regional-, S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn- und Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und auf Fähren. Die Verkehrsmittel dienen der Personenbeförderung.

(2) Der Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt mit dem Verkehrsunternehmen, dessen Verkehrsmittel der Kunde betritt. Soweit das Verkehrsmittel im Auftragsverkehr fährt, ist der Auftraggeber Vertragspartner.

Die Verordnung (EU) 181/2011 legt Mindestrechte für Fahrgäste, die mit dem Kraftomnibus reisen, fest. Für die Busverkehre im VBB treffen die in der Verordnung (EU) 181/2011 aufgeführten Fahrgastrechte für Linienverkehre unter 250 km Fahrtweite zu und diese gelten im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg.

Die nationale Durchsetzungsstelle im Kraftomnibusverkehr ist das Eisenbahn-Bundesamt (Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel. (0228) 307 95 400, Fax (0228) 307 95 499, E-Mail: ).

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