Seit dem 17. Juli 2025 gilt im gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Berlin ein umfassendes Waffen- und Messerverbot. Mit Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung des Berliner Senats wurde nun auch die Genehmigung zur Anpassung der Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erteilt.
Das bedeutet: Das Mitführen von Waffen und Messern ist ab sofort ausdrücklich in den Beförderungsbedingungen untersagt – und damit verbindlicher Bestandteil der Nutzungsordnung für alle Fahrgäste im VBB-Gebiet.
Die neue Regelung betrifft alle Verkehrsmittel und Einrichtungen des ÖPNV – von Bussen und Bahnen über Bahnhöfe bis hin zu Zugängen. Verboten sind neben Messern aller Art auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Mehr Sicherheit für alle
Das Waffenverbot ist Teil einer umfassenden Sicherheitsstrategie, die bereits im Frühjahr mit ersten Waffenverbotszonen an ausgewählten Berliner U-Bahnhöfen begann. Mit der nun erfolgten rechtlichen Verankerung in den Beförderungsbedingungen wird ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Sicherheit im Nahverkehr getan.
Die Polizei ist befugt, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Berufsgruppen wie Polizei-, Rettungs- und Einsatzkräfte.