Empfehlung zum Tragen einer Maske im ÖPNV

Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich geeinigt, die Maskenpflicht im ÖPNV aufzuheben. Fahrgästen ist es selbstverständlich freigestellt, und wird weiterhin auch empfohlen, eine Maske (medizinische Maske/FFP2-Maske) zu tragen.

Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar aufgehoben – Geänderte Corona-Infektionsschutzverordnung gilt bis 7. März | Landesregierung Brandenburg 

Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Basisschutzmaßnahmenverordnung - Berlin 

Mit der Aufhebung der Maskenpflicht müssen die 36 Verkehrsunternehmen verschiedene Kommunikationsmittel anpassen beziehungsweise entfernen. Dies betrifft beispielsweise Durchsagen, Fahrzeugbeschriftungen, Bildschirminformationen, Webseiten uns vieles mehr.  

Aus technischen Gründen und aufgrund des Wartungsrhythmus der Fahrzeuge wird es voraussichtlich bis Ende Februar dauern, bis die Hinweise zur Maskenpflicht entfernt bzw. geändert sind. Deshalb gilt - auch in den noch markierten Fahrzeugen muss ab Februar keine Maske mehr getragen werden. 

Im Fernverkehr endet die FFP2-Maskenpflicht ebenfalls.