Weiterfahren mit der Bahn

Auf dieser Seite informieren wir Sie über Angebote und Regelungen für Ihre Fahrt in Regional- und Fernzügen im VBB-Gebiet: BahnCard-Nutzung, Fahren in der 1. Klasse, Nutzung des City-Tickets, Benutzung von Fernzügen zum VBB-Tarif:

VBB-Fahrausweisverkauf im Zug 
Wann darf ich in der 1. Klasse fahren?
Mit der BahnCard im VBB-Land
City-Tickets im VBB-Land
VBB-Tickets in Fernzügen
Umsteigen auf Fernzüge

VBB-Fahrausweisverkauf im Zug

Reisende müssen grundsätzlich bereits bei Fahrtantritt im Besitz eines gültigen VBB-Fahrausweises sein. Wer kontrolliert wird und ohne gültigen Fahrausweis fährt, muss damit rechnen, das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen zu müssen.

Das Nachlösen beim Kundenbetreuer im Zug ist nur dann möglich, wenn es am Einsteigebahnhof weder eine personalbediente Verkaufsstelle noch einen betriebsbereiten Fahrausweisautomaten gibt (zum Liniennetz mit Darstellung der Fahrausweiskauf-Möglichkeiten an den Bahnhöfen). In Brandenburg können Sie aber bereits im Bus auf der Fahrt zum Bahnhof einen VBB-Fahrausweis bis zum Reiseziel erwerben.

Übergangsfahrscheine zur Benutzung der 1. Wagenklasse in den Zügen der DB Regio und der ODEG können im Zug erworben werden.

Wann darf ich in der 1. Klasse fahren?

Wer in die 1. Wagenklasse wechseln möchte, löst zusätzlich zum VBB-Fahrausweis eine Übergangskarte. Preise für Übergangsfahrscheine finden Sie in unserer Ticketübersicht.

Übergangskarten werden ausgegeben:

  • für eine einfache Fahrt
  • als 24-Stunden-Karte
  • für 7 Tage
  • für 1 Monat
  • für 1 Jahr (nur im Abonnement oder als Jahreskarte)

Übergangskarten für 7 Tage, 1 Monat bzw. Abonnement und Jahreskarte können nicht von Inhabern einer 7-Tage-Karte Ausbildung bzw. Schüler, einer Monatskarte Ausbildung bzw. Schüler (auch in der Ausgabeform als Abonnement und Jahreskarte), eines Schülertickets Berlin, eines Schüler-Fahrausweises Brandenburg, eines Schülertickets Potsdam, eines VBB-Abo Azubi und nicht von Inhabern eines VBB-Freizeit-Tickets erworben werden.

Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und gültiger Wertmarke, die auf dieser Grundlage die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen, können keinen Übergang in die 1. Wagenklasse erwerben.

Die Übergangskarten gelten nicht in Verbindung mit dem Brandenburg-Berlin-Ticket oder Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht. Für den Übergang in die 1. Wagenklasse in Verbindung mit dem Brandenburg-Berlin-Ticket oder Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht gibt es ein separates Tarifprodukt. 

Übergangskarten für die 1. Klasse sind ausschließlich bei der DB Regio AG sowie der ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH erhältlich und können im Zug erworben werden.

Mit der BahnCard im VBB-Land

Mit Ihrer BahnCard können Sie in allen VBB-Verkehrsmitteln mit Einzelfahrausweisen und Tageskarten des Ermäßigungstarifs fahren. Möglich ist das mit der BahnCard 25, BahnCard 25 1. Klasse, Probe-BahnCard 25, BahnCard 50 sowie BahnCard 50 1. Klasse (auch in der Variation bahn.comfort).

Ausgenommen hiervon sind Fahrausweise für die Tarifbereiche Berlin und der kreisfreien Städte sowie für die Orte mit Stadtlinienverkehr.

Die Jugend BahnCard 25 berechtigt nicht zum Erwerb von ermäßigten Einzelfahrausweisen und Tageskarten.

Mit Ihrer BahnCard 100 oder BahnCard 100 der 1. Klasse können Sie alle Fern- und Regionalzüge sowie S-Bahnen im VBB-Gebiet nutzen.

Weitere Informationen zur BahnCard generell gibt es auf www.bahn.de/bahncard.

City-Tickets im VBB-Land

Besitzt Ihre DB-Fahrkarte den Aufdruck "Stadt+City"? Dann besitzen Sie automatisch ein City-Ticket.

Mit dem City-Ticket können Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel am Abgangs- und/oder Zielort Ihrer Reise, in den Tarifteilbereichen Berlin AB, Potsdam AB oder Cottbus AB nutzen sowie zur Weiterfahrt in Richtung Ihres endgültigen Fahrtziels. Das Gleiche gilt auf der Rückfahrt für eine Fahrt in Richtung DB-Abfahrtsbahnhof und am Abfahrtsbahnhof selbst in den o. g. Teilbereichen.

Mit der BahnCard 100 besitzen Sie auch ein City-Ticket und können beliebig viele Fahrten in den unten genannten Geltungsbereichen sowie in den gültigen Bereichen am Startpunkt Ihrer Reise unternehmen.

Wichtig für Sie: Das City-Ticket gilt auf der Hinfahrt am Ankunftstag (aufgedrucktes Hinfahrtsdatum) beziehungsweise bei Fahrtunterbrechung auf der Hinfahrt am Datum des letzten Zangenabdrucks auf der DB-Fahrkarte. Bei der Rückfahrt gilt es am aufgedruckten Rückfahrtsdatum.

Weitere Informationen zum City-Ticket gibt es auch auf den Seiten der Deutschen Bahn.

Wo gilt mein CityTicket?

Das City-Ticket gilt in den Teilbereichen AB des Tarifbereiches Berlin, also innerhalb der Stadtgrenze.

Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich C des Tarifbereiches Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Anschlussfahrausweis für den Tarifbereich Berlin A/C oder einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif kaufen und ggf. entwerten.

Das City-Ticket gilt in den Teilbereichen AB des Tarifbereiches Potsdam.

Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich C des Tarifbereiches Potsdam fortsetzen oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Anschlussfahrausweis Potsdam oder einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif kaufen und ggf. entwerten.
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Tarifbereich Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Einzelfahrausweis Berlin BC oder Berlin ABC bzw. einen Einzelfahrausweis für Kurzstrecken kaufen und ggf. entwerten.

Das City-Ticket gilt in den Teilbereichen AB des Tarifbereiches Cottbus.

Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich C des Tarifbereiches Cottbus fortsetzen oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Anschlussfahrausweis Cottbus kaufen und ggf. entwerten.

VBB-Tickets in Fernzügen

Die Anerkennung des VBB-Tarifs und des Deutschlandtickets in einigen Fernverkehrszügen endete am 13. Dezember 2025. Die Fernverkehrszüge sind im VBB-Gebiet seit dem 14. Dezember 2025 nicht mehr mit VBB-Fahrausweisen, Brandenburg-Berlin-Tickets und Deutschlandtickets nutzbar.

Umsteigen auf Fernzüge

Der Bahn-Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg ist Bestandteil des Angebots im VBB. Wenn Sie über die Grenzen Brandenburgs hinausfahren wollen, können Sie an mehreren Bahnhöfen in deutschlandweite und internationale Fernbahnlinien umsteigen.

  • Große Fernbahnhöfe in Berlin: Hauptbahnhof, Gesundbrunnen, Ostbahnhof, Spandau, Südkreuz
  • Außerdem halten an folgenden Berliner Stationen ausgewählte Fernzüge: Lichtenberg, Ostkreuz, Wannsee, Zoologischer Garten
  • Im Land Brandenburg halten Fernzüge an folgenden Stationen: Angermünde, Bernau, Brandenburg Hbf, Cottbus Hbf, Doberlug-Kirchhain, Eberswalde, Elsterwerda, Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Lübben (Spreewald), Lübbenau (Spreewald), Oranienburg, Potsdam Hbf, Prenzlau, Wittenberge

Weitere Informationen

  • Alle Informationen zu Fernbahnverbindungen in Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn finden Sie auf den Fahrplanseiten der Deutschen Bahn AG.
  • Zwischen Leipzig, Berlin, Hannover, Frankfurt am Main und Stuttgart sowie Köln und auch nach Hamburg ist auch der "Flixtrain" als weiterer Fernzuganbieter unterwegs.
  • Am Wochenende ist der Harz-Berlin-Express zwischen der Hauptstadt und der beliebten Tourismusregion unterwegs.
  • Zwischen Berlin, Malmö und Stockholm fährt der "Berlin Night Express".
  • Das weitere Nachtzugangebot durch Deutschland sowie nach Österreich und die Schweiz wird von der ÖBB als "NightJet" angeboten.
  • Ebenfalls per Nachtzug wird die Verbindung Paris - Berlin - Moskau angeboten.