Wer erhält das Mobilitätsticket?

Das Mobilitätsticket Brandenburg wird nachstehend genannten Berechtigtenkreis ausgegeben:

  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II einschließlich Sozialgeld
  • Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII einschließlich Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Empfänger von laufenden Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2, SGB IX (3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes)
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften

Die Berechtigung wird auf einer VBB-Kundenkarte bescheinigt. Schüler, die einen Zuschuss zur Schülerbeförderung erhalten, haben keinen Anspruch auf ein Mobilitätsticket. Schüler wenden sich bitte an den Schulträger. In den meisten Fällen erhalten Schüler aus Bedarfsgemeinschaften einen VBB-Schüler-Fahrausweis, für den die Eltern keinen Eigenanteil bezahlen müssen.

Welche Vorteile bietet das Mobilitätsticket?

Das Mobilitätsticket Brandenburg ist eine persönliche Monatskarte, die zu einem ermäßigten Preis ausgegeben wird. Die Kunden sparen bis zu 50 Prozent gegenüber dem Preis einer normalen VBB-Umweltmonatskarte.

Das Mobilitätsticket Brandenburg wird ausschließlich als Monatskarte ausgegeben.

Am 1. Mai 2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. Das Deutschlandticket könnte für Sie eine weitere Alternative sein, da Fahrten nach Berlin durch die bundesweite Gültigkeit im Nahverkehr eingeschlossen sind. Unabhängig davon ist es bei größeren Entfernungen preislich günstiger. Es wird als monatlich kündbares Abonnement zu einem Preis von 49,00 Euro pro Monat angeboten. Sie benötigen für das Deutschlandticket keine Kundenkarte, da es an alle Bürger*innen verkauft wird.

Wo gilt das Mobilitätsticket?

Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt grundsätzlich für alle Bahnen und Busse des VBB im Land Brandenburg. Das Mobilitätsticket Brandenburg kann je nach persönlichem Bedarf für verschiedene Tarifstufen erworben werden – vom Tarif einer kreisfreien Stadt bis zum Tarif für drei Landkreise. Innerhalb des Geltungsbereiches können die Bahnen und Busse innerhalb eines Monats beliebig oft benutzt werden. Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt nicht für Fahrten nach Berlin.

Wo bekommt man die Kundenkarte?

Das Mobilitätsticket Brandenburg besteht aus einer VBB-Kundenkarte mit Lichtbild, auf der die Berechtigung bescheinigt wird, und einem Wertabschnitt für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum. Die Prüfung der Berechtigung erfolgt durch die jeweilige Stelle, über die die Leistung bezogen wird (Jobcenter, Amt für soziale Leistungen). Dort wird die VBB-Kundenkarte ausgestellt, die den Namen und Vornamen und den befristeten Gültigkeitszeitraum einträgt, das vom Berechtigten mitgebrachte Lichtbild aufbringt und dies bestätigt. Der Gültigkeitszeitraum hängt von der Dauer der Leistungsbewilligung ab. Die VBB-Kundenkarte verliert nach dem Überschreiten des eingetragenen Geltungszeitraums ihre Gültigkeit und ist bei der Leistungsstelle abzugeben. Eine Verlängerung ist durch die ausgebende Stelle bei weiterem Leistungsbezug möglich.

Wo bekommt man den Wertabschnitt?

Der Wertabschnitt wird von den Verkehrsunternehmen verkauft. Verkaufsstellen sind die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen, im Einzelfall ist das Mobilitätsticket auch bei den Fahrausweisautomaten oder beim Busfahrer erhältlich. Grundsätzlich ist das Mobilitätsticket Brandenburg dort erhältlich, wo es auch die regulären Monatskarten gibt.

Auf dem Wertabschnitt sind der jeweilige Geltungsbereich sowie die zeitliche Gültigkeit vermerkt. Der Wertabschnitt ist nur mit eingetragener Nummer der VBB-Kundenkarte gültig.

Man muss übrigens nicht bis zum nächsten Monatsersten warten, man kann jeden Tag einsteigen. Das Mobilitätsticket Brandenburg wird mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Es gilt dann bis 24 Uhr des Tages im Folgemonat, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Ein Beispiel: Wer das Mobilitätsticket Brandenburg am 25. September kauft, kann damit bis einschließlich 24. Oktober fahren.

Welche Zusatzleistungen bietet das Mobilitätsticket?

Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg können Kinder unter 6 Jahren, ein Kinderwagen, Gepäck sowie ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein gesonderter Einzelfahrausweis Fahrrad erforderlich. Die Mitnahme von weiteren Personen ist ausgeschlossen.

Ticketpreise Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) (ab 01.01.2024)

Alle Angaben in Euro und ohne Gewähr.
Ticket Monatspreis
Mobilitätsticket Brandenburg Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) AB 23,00
Mobilitätsticket Brandenburg Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) BC 23,00
Mobilitätsticket Brandenburg Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) ABC 36,80

Ticketpreise Potsdam (ab 01.01.2024)

Alle Angaben in Euro und ohne Gewähr.
Ticket Monatspreis
Mobilitätsticket Brandenburg Potsdam AB 25,50
Mobilitätsticket Brandenburg Potsdam BC 25,50
Mobilitätsticket Brandenburg Potsdam ABC 39,00

Ticketpreise Landkreise (ab 01.01.2024)

Alle Angaben in Euro und ohne Gewähr. *Ggf. könnte das Deutschlandticket eine Alternative sein.
Ticket Monatspreis
Mobilitätsticket Brandenburg 1 Landkreis* 52,30
Mobilitätsticket Brandenburg 2 Landkreise oder 1 Landkreis + 1 kreisfreie Stadt* 61,70
Mobilitätsticket Brandenburg 3 Landkreise oder 2 Landkreis + 1 kreisfreie Stadt oder 2 kreisfreie Städte + 1 Landkreis* 83,00