Erwerbsmöglichkeiten und Nutzung

FAQ

Sie können folgende Tarifprodukte Berlin AB beziehen und müssen sich für eines der Aboprodukte entscheiden:

  • VBB-Umweltkarten im Abonnement mit monatlicher und jährlicher Abbuchung gemäß VBB-Tarif, Teil B Punkt 5.2.1
  • 10-Uhr-Karten im Abonnement mit monatlicher und jährlicher Abbuchung gemäß VBB-Tarif, Teil B Punkt 5.2.4
  • VBB-Firmentickets mit monatlicher und jährlicher Abbuchung über den Arbeitgeber gemäß VBB-Tarif, Teil C Punkt 1.3.1
  • Abonnement Monatskarten Ausbildung mit monatlicher Abbuchung gemäß VBB-Tarif, Teil B Punkt 5.2.5.1 (bei Nachweis der Berechtigung)

Das Beförderungsentgelt beträgt für alle o.g. Tarifprodukte 29 Euro je Kalendermonat im Aktionszeitraum. Das gilt auch für Kund*innen, die bereits über ein solches Abonnement verfügen. Eine weitere Ermäßigung (Ermäßigungstarif) oder Rabattierung erfolgt nicht.

Die Abonnements der 29-Euro-Abo-Aktion können von allen Fahrgästen erworben werden, die ein Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Abbuchung für Berlin AB abschließen. Dazu zählen VBB-Umweltkarten im Abonnement und 10-Uhr-Karten im Abonnement. Abonnements Monatskarten Ausbildung können erworben werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. 

Die Angebote erhalten Sie bei allen Verkehrsunternehmen im VBB, die Fahrkarten für den Gültigkeitsbereich Berlin AB verkaufen. Die Umsetzung erfolgt nach den vertrieblichen Möglichkeiten des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

Für Abonnements VBB-Firmentickets wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

Ausgeschlossen sind einzelne Monatskarten und Jahreskarten. Die 29-Euro-Abo-Aktion betrifft nur Abonnements. Zudem ist der räumliche Geltungsbereich zu beachten. Für Abonnements, die den Tarifteilbereich Berlin AB zwar einschließen, aber räumlich darüber hinausgehen (z.B. Berlin ABC, Berlin ABC plus Landkreise), gilt die Aktion nicht. Dazu zählen auch verbundweite Angebote wie das VBB-Abo 65plus und das VBB-Abo Azubi, die ebenfalls ausgeschlossen sind. Außerhalb des Tarifgebiets Berlin AB gilt das allgemeine Ticketsortiment des VBB.

Einige Verkehrsunternehmen werden ihre Kund*innen anschreiben (oder haben dies bereits getan) und ihnen unkompliziert die Weiterführung des Abos ermöglichen. Abonnent*innen, die nicht angeschrieben wurden, sollten sich mit dem Verlängerungswunsch direkt an ihr vertragshaltendes Verkehrsunternehmen wenden.

Neukund*innen, die künftig von der Preissenkung im verlängerten 29-Euro-Aktionszeitraum profitieren wollen, können ihren Aboantrag bei ihrem Verkehrsunternehmen einreichen. Sofern dies bis zum 20. Dezember erfolgt, können die erforderlichen Chipkarten trotz der Feiertage in der Regel noch rechtzeitig vor dem 1. Januar bei den Kund*innen ankommen. Bei einigen Verkehrsunternehmen besteht die Möglichkeit, den Aboantrag zur Entlastung der Kundenzentren auch bequem online zu stellen. Die Optionen zum Neueinstieg richten sich nach den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen.

VBB-Jahreskarten nehmen an der 29-Euro-Abo-Aktion nicht teil. Um trotzdem profitieren zu können, müssen Sie im Aktionszeitraum ein Abonnement für die VBB-Umweltkarte Berlin AB abschließen. Die noch verbliebenen gültigen Wertabschnitte der Jahreskarte können Sie vor dem 1. Gültigkeitstag beim ausgebenden Verkehrsunternehmen zurückgeben. Bitte wenden Sie sich an Ihr Verkehrsunternehmen.

Ja, einzige Ausnahme ist: 10-Uhr-Karten im Abonnement für Berlin AB gelten im Aktionszeitraum ganztags (keine Sperrzeiten). Ansonsten gelten für Bestands- und Neukunden alle Bestimmungen des jeweils gewählten Tarifprodukts weiter.

Ja. Es ist ein Anschlussfahrausweis Berlin A/C als Einzelfahrausweis oder 24-Stunde-Karte zu lösen. 

Nein. Für den Übergang vom Tarifteilbereich Berlin AB in den Tarifteilbereich Berlin C oder darüber hinaus ist immer ein Fahrausweis erforderlich, der mindestens den Tarifteilbereich Berlin B zusätzlich einschließt. Eine Kombination des Abonnements Berlin AB mit Tarifprodukten anderer räumlicher Geltungsbereiche, z.B. für angrenzende Landkreise, ist tariflich ausgeschlossen (VBB-Tarif, Teil B Punkt 5.5).

Ist ein Fernverkehrszug für den VBB-Tarif freigegeben, dann gelten für Verbindungen innerhalb von Berlin AB die entsprechenden Abonnements auch dort.