Schüler*innen und Auszubildende

Neu im Ausbildungstarif: Änderungen in der Struktur für Auszubildende und Schüler

Seit dem 1. Januar 2022 sieht der Ausbildungstarif anders aus: Die bisherigen Zeitkarten für Auszubildende/Schüler werden in die Angebote „Schüler“ und „Ausbildung“ unterteilt. Künftig erhalten Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen im VBB-Tarifgebiet Monatskarten und 7-Tage-Karten für Schüler, alle anderen können die Zeitkarten Ausbildung erwerben. Als Voraussetzung wird nach wie vor ein entsprechender Nachweis der Ausbildungsstätte bzw. Schule benötigt.

Die Tarifangebote Schülerticket Potsdam, kostenloses Schülerticket Berlin, Schülerfahrausweise im Land Brandenburg und VBB-Abo Azubi bleiben unverändert für die jeweiligen Anspruchsberechtigten bestehen.

Das VBB-Freizeitticket ist für alle Berechtigtengruppen weiterhin zu gleichen Konditionen nutzbar.

FAQ Änderungen in der Struktur für Schüler und Auszubildende

Nein. In den Tarifbestimmungen wurde zur besseren Darstellung und Herstellung der Übersichtlichkeit eine Überarbeitung vorgenommen.

Zeitkarten Ausbildung erhalten Berechtigte nur dann, wenn die Ausbildung in Berlin oder Brandenburg stattfindet und die Ausbildung mindestens 20 Wochenstunden bzw. 15 Credit Points umfasst.

Hier gibt es keine Änderungen. Verfahren und Tarifstufenkennungen bleiben bestehen.

Nein. Das VBB-Freizeitticket ist unverändert für beide Anspruchsgruppen nutzbar. Die Tarifstelle heißt jetzt VBB-Freizeitticket und nicht mehr „VBB-Freizeitticket für Schüler und Auszubildende“.

Nein, vorerst nicht.

Nein, Tarifbestimmungen und das Verfahren zur Ausgabe des VBB-Abo Azubi Berlin bleiben unverändert bestehen.

Nein, Tarifbestimmungen und das Verfahren zur Ausgabe des kostenlosen Schülertickets Berlin bleiben unverändert bestehen.

An den Tarifbestimmungen und am Ausgabe-Verfahren des Schülertickets Potsdam ändert sich grundsätzlich nichts.

Ab dem 1. Januar 2022 werden nur noch die neuen Tarifprodukte ausgegeben. Bestehende Abonnements behalten Ihre Gültigkeit und werden bei Verlängerung in die neuen Tarifprodukte umgewandelt, ggf. ist ein entsprechender Nachweis der Berechtigung erforderlich.

Das muss eindeutig aus dem entsprechenden Nachweis der Berechtigung hervorgehen.

Um Zeitkarten „Schüler“ nutzen zu können, muss die Schule in geeigneter Form nachweisen, dass der/ die Schüler*in eine allgemeinbildende Schule besucht. In der Regel geht das aus einem aktuellen Schülerausweis/ einer aktuellen Schulbescheinigung hervor.

Alle anderen Berechtigten erhalten, sofern Sie nicht Anspruch auf das VBB-Abo Azubi, das Schülerticket Berlin oder das Schülerticket Potsdam haben, gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (wie bisher) die Zeitkarten „Ausbildung“.

Beim erstmaligen Erwerb des jeweiligen Tickets muss das Vorliegen der Voraussetzungen in den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Schüler*innen und Auszubildenden erhalten eine Kundenkarte, welche zeitlich befristet ist (bei Schüler*innen max. 4 Jahre bzw. bis zu Vollendung des 16. Lebensjahres; bei Auszubildenden max. 1 Jahr) und zusammen mit dem entsprechenden Wertabschnitt als Fahrtberechtigung gilt.

Ja. Zur Beantragung einer Kundenkarte zeige am besten Deinen Schülerausweis/ Deine Schulbescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass Du eine der vorgenannten Schultypen besuchst. Hast Du schon eine Kundenkarte, kannst Du am Automaten oder in der Verkaufsstelle Monatskarten oder 7-Tage-Karten „Schüler“ erwerben.