PlusBus Kriterien

Um eine gleichbleibende Qualität der PlusBusse in ganz Brandenburg zu gewährleisten, müssen die betreffenden Linien, die unter der Marke PlusBus fahren, die unten aufgeführten Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind sowohl für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen untereinander, aber auch gegenüber dem Kunden ein Qualitätsversprechen.

Das Land Brandenburg unterstützt PlusBus-Verkehre zusätzlich zur bestehenden ÖPNV-Finanzierung mit 0,40 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer. Es werden nur die PlusBus-relevanten Fahrten, die nachfolgende Kriterien erfüllen, gefördert.

Zentrale Qualitätskriterien, die gegenüber dem Kunden kommuniziert werden:

  • Regelmäßiger Taktverkehr: An Werktagen außer Samstagen sind mindestens 15 Fahrtenpaare im Stundentakt mit ersten Abfahrten an den jeweiligen Endpunkten zwischen 5.30 und 6.30 Uhr und letzten Abfahrten zwischen 19.30 und 20.30 Uhr über die gesamte Linienlänge anzubieten.
  • Wochenendverkehr: An Wochenenden sind über beide Tage mindestens zwölf Fahrtenpaare anzubieten, wobei am Samstag mindestens sechs Fahrtenpaare und am Sonn- und Feiertag mindestens fünf Fahrtenpaare anzubieten sind.
  • Zeitnaher Bahn-Bus-Übergang: Die Bahn-Bus-Verknüpfung muss grundsätzlich an mindestens einem Zugangspunkt des Bahnverkehrs mit Umsteigezeiten von maximal 15 Minuten in Verbindung mit den Hauptrelationen gesichert sein.

Weiterhin gelten folgende Kriterien:   

  • Direkte Linienführung: Es muss grundsätzlich eine direkte Linienführung ohne Stichfahrten, ein einheitlicher Linienverlauf über alle Fahrten und der Hin- und Rückweg über gleiche Linienstrecken gewährleistet werden.
  • Ergänzung zum Bahn-Regionalverkehr: Das PlusBus-Netz soll den Eisenbahnverkehr ergänzen auf Relationen wo keine Züge fahren. Linienführungen, die parallel zu vertakteten Bahnlinien verlaufen dürfen deswegen nicht als PlusBus vermarktet werden, es sei denn sie binden in ihrem Linienverlauf Zentren oder touristische Aufkommensschwerpunkte an, die von der Bahn nicht erschlossen werden.
  • Anbindung von Zentren: Alle Linien müssen mindestens ein Mittel- oder Oberzentrum der Landesplanung anbinden. Linien, die nur innerhalb des Berliner Tarifbereichs C fahren, müssen mindestens zwei Zentren der Landesplanung miteinander verbinden, die nicht mit direkten Bahn-Linien verbunden sind.
  • Barrierefreiheit: Es müssen barrierefreie Fahrzeuge gemäß der VDV-Mitteilung „kundenorientierter und behindertenfreundlicher ÖPNV“ und den Vorschriften für technische Einrichtungen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität der Richtlinie 2001/85/EG eingesetzt werden.

Nicht berücksichtigungsfähig für eine PlusBus-Mittelzuweisung sind Linien, die:

  • überwiegend oder ausschließlich innerhalb einer Gemeinde unterwegs sind,
  • überwiegend oder ausschließlich auf dem Gebiet von kreisfreien Städten oder Orten mit Stadtlinien fahren,
  • die Landesgrenze nach Berlin überqueren.

Grundlage des Konzeptes ist der in weiten Teilen Brandenburgs geltende Stundentakt im Schienenpersonennahverkehr.
Bei Taktlücken der Bahn, z. B. Zweistundentakt, kann kein Bus-Bahn-Übergang innerhalb von 15 Minuten gewährleistet werden. Bei Taktabweichungen der Bahn, z. B. Taktverschiebung im Minutenbereich, muss darauf geachtet werden, bei der Mehrzahl der Fahrten bzw. Verknüpfungen einen Übergang zur Bahn innerhalb von 15 Minuten zu gewährleisten. Bei größeren Abweichungen kann kein Anschluss zur Bahn hergestellt werden. In beiden Fällen fährt der PlusBus jedoch weiterhin im Stundentakt. Außerdem haben Taktlücken und Taktabweichungen der Bahn keinen Einfluss auf die Förderung des PlusBusses. Die Qualitätskriterien für den PlusBus müssen sowohl an Schul- als auch an Ferientagen erfüllt werden.
Der PlusBus lebt und soll weiterentwickelt werden. Es ist vorgesehen, mittelfristig die Standards zu erweitern. Es sollte beispielsweise in Zukunft grundsätzlich eine Anschlusssicherung angestrebt werden.