VBB-fahrCard

Kein lästiges Wechseln des Wertabschnitts, Anspruch auf Ersatz bei Verlust oder Diebstahl, kein Missbrauch durch andere Personen – der elektronische Fahrschein macht Sie fit für die Zukunft im ÖPNV.

Bei den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) haben Sie als Zeitkarten-Abonnent besonders gute Karten – mit der VBB-fahrCard. Auch viele Auszubildende und Schüler erhalten die VBB-fahrCard.

Die VBB-fahrCard

  • bietet mehr Komfort: Der Tausch der Wertabschnitte am Monatsende und die zusätzliche Kundenkarte – soweit bisher vorhanden – entfallen. Mit der VBB-fahrCard sind Sie immer auf dem aktuellen Stand. Die VBB-fahrCard besteht aus Kunststoff und ist daher deutlich robuster als Wertabschnitte aus Papier.
  • ist einfach zu handhaben: Einsteigen, ggf. Karte am Lesegerät vorbeiführen, losfahren! Bei der Fahrausweiskontrolle zeigen Sie bitte die VBB-fahrCard vor.
  • erhöht Ihre Sicherheit: Bei Diebstahl oder Verlust wird Ihre Chipkarte sofort nach Ihrer Meldung gesperrt. Eine Ersatzkarte erhalten Sie kurzfristig über Ihr Verkehrsunternehmen, bei dem Sie den Abo-Vertrag abgeschlossen haben.
  • ist praktisch: Die Chipkarte im Scheckkartenformat speichert Ihren Fahrausweis elektronisch. Der elektronische Fahrausweis entspricht dabei Ihrem bisherigen Fahrausweis. Sie können die Chipkarte i. d. R. etwa vier Jahre nutzen. Die Fahrpreise sowie die bisherigen Regelungen zur Mitnahme und der Übertragbarkeit Ihres Fahrausweises bei unpersönlichen Fahrausweisen ändern sich nicht.
  • gibt es als personengebundene Chipkarte mit aufgedrucktem Namen und Lichtbild für Abonnenten mit persönlichen, nicht übertragbaren Abonnements sowie für Auszubildende und Schüler.
  • gibt es als Chipkarte ohne Aufdruck von persönlichen Merkmalen für alle Abonnenten mit unpersönlichen, übertragbaren Abonnements (z. B. VBB-Umweltkarte).

Vorsicht vor Fälschungen und ungültigen VBB-fahrCards!

Gültig oder ungültig – das sieht man der VBB-fahrCard von außen nicht an. Deshalb warnt der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen vor vermeintlichen Schnäppchen in Internetauktionen oder von privaten Personen: Kunststoff oder Papier – Fahrscheine kauft man an autorisierten  Stellen und nicht bei ebay. Wer ein Abonnement als elektronischen Fahrschein auf einer VBB-fahrCard „unter der Hand“ kauft, geht Risiken ein. Ob und welcher elektronische Fahrschein darauf gespeichert ist, können Sie im Vorfeld nicht erkennen. Dies gilt auch für die Zahlungsvariante.

So können Sie im Glauben, Sie haben ein Jahr lang für Mobilität gesorgt, schon zum Monatsende wieder ohne gültigen Fahrausweis dastehen, wenn der ursprüngliche Abonnent nicht mehr bezahlt. Unabhängig davon wird bei Feststellung eines gefälschten oder gestohlenen Fahrausausweises – hier der elektronische Fahrschein auf der VBB-fahrCard – durch die Kontrollpersonale immer der Fahrgast zur Rechenschaft gezogen, der diese Karte vorweist. Zusätzlich zu einer zivilrechtlichen Forderung von 60,00 Euro für ein erhöhtes Beförderungsentgelt riskieren Sie somit eine polizeiliche Anzeige.

Zusatzfunktionen der VBB-fahrCard

Die VBB-fahrCard ermöglicht die Nutzung der sicheren Fahrradabstellboxen am Berliner Hauptbahnhof. Die doppelstöckig angeordneten Fahrradboxen bieten Pendlern sicheres und trockenes Fahrradparken direkt am Westausgang des Hauptbahnhofs. Die Boxen lassen sich online über die Seite www.bikeandridebox.de buchen und bezahlen und können umgehend mit der VBB-fahrCard geöffnet werden.

FAQ zur VBB-fahrCard

Wenn Sie bereits ein Abonnement abgeschlossen haben, werden Sie von Ihrem Verkehrsunternehmen schriftlich über die bevorstehende Umstellung vom Wertabschnitt auf die VBB-fahrCard informiert. Über die Umstellung der Schülerkarten informiert Sie die dafür zuständige Stelle (i.d.R. das Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit Schule oder Schulverwaltungsamt).

Wenn Sie ein Abonnement neu abschließen, erhalten Sie von Ihrem Verkehrsunternehmen die VBB-fahrCard vor Vertragsbeginn zugesendet oder persönlich im Kundenzentrum ausgehändigt.

Wenn Sie ein persönliches Abonnement abschließen bzw. ein Azubi- oder Schülerticket erhalten, reichen Sie bitte nach Aufforderung durch Ihr Verkehrsunternehmen bzw. mit Stellen des Abo-Antrages ein aktuelles Lichtbild ein. Dieses wird auf die personengebundene VBB-fahrCard aufgebracht. Reichen Sie bitte auch entsprechende Nachweise ein, wenn diese für bestimmte Fahrausweise, z.B. Azubitickets, erforderlich sind. Unter Umständen müssen Sie diese jährlich aktualisieren.

In Bussen mit einem Kontrollgerät im Eingangsbereich halten Sie Ihre VBB-fahrCard bitte etwa eine Sekunde lang direkt an die Lesefläche dieses Kontrollgerätes. Sie erkennen die Lesefläche an dem eTicket-Symbol. Ein akustisches bzw. optisches Signal zeigt Ihnen die Gültigkeit Ihres elektronischen Fahrausweises an.

In Zügen des Regionalverkehrs sowie in S- und U- und Straßenbahnen zeigen Sie Ihre VBB-fahrCard bitte dem Kontrollpersonal, welches Ihre Karte elektronisch kontrollieren wird.

Keine, die VBB-fahrCard ist für Sie kostenlos. Es wird auch kein Pfand erhoben. In bestimmten Fällen (z.B. bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl) kann aber gemäß VBB-Tarif ein Entgelt fällig werden.

Nach Beendigung Ihres Vertrages müssen Sie Ihre VBB-fahrCard an Ihr Verkehrsunternehmen zurückgeben. Andernfalls kann das Verkehrsunternehmen gemäß VBB-Tarif ein Entgelt in Höhe von 10,00 Euro erheben.

Wenn Sie Ihr Tarifprodukt oder Ihren Tarifbereich wechseln möchten, genügt es, Ihre VBB-fahrCard in einem Kundenzentrum Ihres Verkehrsunternehmens bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats vorzulegen. Ihr Kundenbetreuer schreibt Ihnen umgehend einen neuen elektronischen Fahrausweis auf Ihre VBB-fahrCard. Dieser wird dann ab dem Folgemonat gültig sein. Im Gegenzug verliert der bisherige Fahrausweis zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit.

Auszubildende, Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte wenden sich bei Änderungen, z.B. aufgrund von Schulwechsel oder Umzug, an die zuständige Stelle – i.d.R. das Schulverwaltungsamt oder das vertragsführende Verkehrsunternehmen.

Sollten Sie Ihre VBB-fahrCard verlieren oder sollte diese gestohlen werden, erhalten Sie eine neue VBB-fahrCard von Ihrem Verkehrsunternehmen. Wichtig ist aber, dass Sie Ihre alte VBB-fahrCard umgehend durch Ihr Verkehrsunternehmen sperren lassen.

Dies können Sie telefonisch bei Ihrem Verkehrsunternehmen oder persönlich in Ihrem Kundenzentrum veranlassen. Informationen zu den Kundentelefonen finden Sie auf der Webseite Ihres Verkehrsunternehmens und auf VBB.de.

Für die Neuausstellung wird Ihnen in der Regel ein Entgelt in Höhe von 10,00 Euro berechnet. Jeder weitere Ersatz Ihrer VBB-fahrCard innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellung der ersten Ersatzkarte kostet 20,00 Euro.

Im Fall einer personengebundenen VBB-fahrCard ist es notwendig, dass Sie Ihrem Verkehrsunternehmen umgehend ein neues Lichtbild einreichen, um schnellstmöglich eine neue VBB-fahrCard erhalten zu können.

Bitte behandeln Sie Ihre VBB-fahrCard sorgfältig. Sollten Sie diese durch Laminieren, Lochen, Verbiegen, Zerbrechen oder sonstige Einflüsse beschädigen, so dass diese nicht mehr kontrollierbar ist, fällt ebenfalls ein Ersatzentgelt an.

Sofern Ihre VBB-fahrCard bei der Kontrolle nicht gelesen werden konnte, wird der Kontrolleur oder ggf. der Busfahrer diese zur Prüfung einziehen. Sie erhalten einen Prüfbeleg als Nachweis für die Kontrolle und ggf. den Einzug Ihrer VBB-fahrCard und dürfen Ihre Fahrt im selben Fahrzeug zu Ende führen.

Bitte bewahren Sie diesen Prüfbeleg sorgfältig auf.

Nach Prüfung Ihrer VBB-fahrCard erhalten Sie von Ihrem Verkehrsunternehmen eine neue Karte.

Im Fall einer personengebundenen Chipkarte reichen Sie bitte umgehend ein neues Lichtbild bei Ihrem Verkehrsunternehmen ein, um schnellstmöglich eine neue VBBfahrCard erhalten zu können.

Für den Zeitraum der Prüfung, der maximal 14 Tage beträgt, bitten wir Sie, Papierfahrausweise zu lösen. Sie erhalten die Kosten für alle in diesem Zeitraum genutzten Papierfahrausweise im Rahmen der Gültigkeit Ihrer VBB-fahrCard erstattet, wenn Sie diese zusammen mit dem Prüfbeleg vorlegen und Sie die Nichtlesbarkeit Ihrer VBB-fahrCard nicht selbst zu verantworten haben.

Sollte ein Verschulden Ihrerseits nachgewiesen werden bzw. Sie zum Zeitpunkt und am Ort der Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis besessen haben, kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.

Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VBB.

Es werden das Tarifprodukt, der tarifliche Geltungsbereich, die zeitliche und räumliche Gültigkeit und die Kartennummer im Chip der VBB-fahrCard gespeichert.

Es werden das Tarifprodukt, der tarifliche Geltungsbereich, die zeitliche und räumliche Gültigkeit und die Kartennummer im Chip der VBB-fahrCard gespeichert. Zudem wird Ihr Vor- und Zuname chiffriert (jeweils nur Anfangs- und Endbuchstabe lesbar) und ggf. Ihr Geburtsjahr in Ihrem elektronischen Fahrausweis hinterlegt. Auf die Karte werden Ihr Lichtbild und Ihr Name gedruckt.

Im Speicher einer jeden VBB-fahrCard ist ein Logbuch angelegt, welches alle Ticketausgabe-, ggf. Sperrvorgänge, die mit der VBB-fahrCard stattfinden, für den Kunden transparent und nachvollziehbar protokolliert. Das Logbuch umfasst maximal zehn Einträge.

Folgende Daten werden erfasst:

  • Art und Bezeichnung der Transaktion: Ausgabe / Sperrung
  • Terminal-ID: Sie kennzeichnet die Art des Terminals und die Terminalnummer sowie das Verkehrsunternehmen, dem das Terminal gehört
  • Transaktionszeitpunkt: Datum und Uhrzeit der Ausgabe / Sperrung
  • Transaktionsort-ID: beinhaltet Ortstyp-Code und kennzeichnet die Art des des Ausgabe / Sperrorts (z.B. Bushaltestelle, Bahnhof), beinhaltet Ortsnummer: eindeutige Kennungsnummer je Ausgabe- / Sperrort, kennzeichnet das Verkehrsunternehmens, dem der Ausgabe- / Sperrort zugewiesen ist
  • Berechtigungs-ID: beinhaltet Berechtigungsnummer des ausgegebenen / gesperrten Tickets, kennzeichnet das Verkehrsunternehmen, welches das Ticket ausgestellt hat
  • Produkt-ID: Produktnummer des als Berechtigung ausgegebenen Tarifprodukts; Kennzeichnung des Tarifverantwortlichen (i. d. R. VBB)
  • Linien-ID: Liniennummer, auf der die Ausgabe / Sperrung erfolgte; Linienvariantennummer, falls für die Linie mehrere Linienwege geführt werden
  • Fahrt-ID: Fahrtnummer, auf der die Ausgabe / Sperrung erfolgte; Fahrtvariantennummer, falls für die Fahrt mehrere Fahrtwege möglich sind

Bei jedem Kontakt mit einem eTicket-Terminal, bei dem ein Ticketausgabe- oder ggf. Sperrvorgang ausgelöst wird, wird ein Eintrag in das Logbuch auf der VBB-fahrCard geschrieben. Nach zehn Einträgen überschreibt jeder weitere den jeweils ältesten vorhandenen Eintrag (Ringspeicher).

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich die Daten durch Ihren Kundenbetreuer in einem Kundenzentrum Ihres Verkehrsunternehmens anzeigen zu lassen. Zudem können Sie diese Daten selbst an einem Kundeninformationsterminal, kurz Infoterminal, Ihrer Wahl auslesen.

Sie können alle Einträge aus dem Logbuch Ihrer VBB-fahrCard Sie an jedem Infoterminal selbständig löschen.

Infoterminals sind zumeist in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen installiert, aber auch in Partneragenturen zu finden. Der Zugang zu den Infoterminals ist während der Geschäftszeiten der Kundenzentren bzw. der Agenturen möglich.

Eine Liste mit den Infoterminals finden Sie rechts im Downloadbereich.

Die VBB-fahrCard kann auch über kommerzielle Smartphone-Apps ausgelesen werden, sofern das Smartphone eine NFC-Schnittstelle besitzt. Entsprechende Apps finden Sie bspw. im Play Store von Google für alle gängigen Android-Smartphones. Bitte beachten Sie, dass die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones aktiviert sein muss, wenn Sie Ihre Karte auslesen möchten.

Die VBB-fahrCard kann kontaktlos gelesen bzw. beschrieben werden, wenn das Lese-/ Schreibgerät maximal einen Zentimeter von der Karte entfernt ist. Somit können Karten in Jackentaschen oder Geldbörsen in der Regel nicht ausgelesen werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre VBB-fahrCard mit einer entsprechenden Schutzhülle zu versehen, die einen elektronischen Kontakt mit der Karte verhindert.

Bitte beachten Sie, dass die Schutzhülle für selbständige Kontrollvorgänge an den Busterminals und bei mobilen Kontrollen durch Kontrollpersonale der Verkehrsunternehmen entfernt werden muss.

Für alle Kommunikationsvorgänge (Ticketausgabe und ggf. -sperrung), die mit der VBB-fahrCard stattfinden, werden durch die Kontrollterminals pseudonyme Datensätze erstellt und an die Kontrollsysteme der Verkehrsunternehmen übermittelt. In den Datensätzen werden weder der chiffrierte Name noch das Geburtsjahr in den Datensätzen gespeichert.

Die Datensätze enthalten den Zeitpunkt, den Ort und die Art des Kommunikationsvorgangs (Ticketausgabe oder -sperrung) sowie die jeweiligen Kennungsnummern für das Ticket, für das dem Ticket zugrundeliegende Tarifprodukt und für das Ausgabe- oder Kontrollterminal.

Kundenservice

Bei Fragen steht Ihnen das Team vom VBB-Infocenter gern zur Verfügung:

030 - 25 41 41 41

Information zum eTicket

Hier können Sie eine Broschüre mit weiteren Informationen herunterladen:

Infoterminals zur VBB-fahrCard

Eine Tabelle mit den aktuellen Infoterminals