Kompetenzstelle Bahnhof

Die Zuständigkeit der Eisenbahninfrastrukturunternehmen endet an Bahnhöfen in den meisten Fällen gleich hinter dem Bahnsteig. Dies bedeutet, dass etwa die Entwicklung von Bahnhofsempfangsgebäuden, Pendlerparkplätzen (Park-and-Ride bzw. P+R) sowie Radabstellanlagen (Bike-and-Ride bzw. B+R) nicht in den Zuständigkeitsbereich dieser Unternehmen fallen. Stattdessen sind bei der Entwicklung dieser elementaren Bausteine des Bahnhofsumfeldes die Kommunen und private Eigentümer gefordert. Sie zu unterstützen, ist die Aufgabe der Kompetenzstelle Bahnhof. Die folgenden Internetseiten sollen einen Überblick über das jeweilige Thema verschaffen und erste Hilfestellungen anbieten.

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