Das 9-Euro-Ticket ist auf der Zielgeraden – weitere Details stehen fest!

Bildmarke zum 9-Euro-Ticket

Nach der Ankündigung des 9-Euro-Tickets der Bundesregierung als Teil ihres zweiten Energieentlastungspakets haben ÖPNV-Branche und VBB-Verkehrsunternehmen unter Hochdruck Vorbereitungen getroffen. Nun stehen weitere Details fest. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat am 20. Mai 2022 gilt das Ticket ab 1. Juni 2022 für die drei Monate Juni, Juli und August.
Es kostet neun Euro pro Monat und ist bundesweit für den gesamten öffentlichen Nahverkehr gültig. Abokund*innen müssen sich um nichts kümmern, die Verrechnung läuft automatisch.
Auch für Jahreskartenkäufer*innen, Inhaber*innen von Semestertickets und weitere tarifliche Regelungen wurden nun die Details geklärt. Noch sind Kauf, Reservierung oder Registrierung des 9-Euro-Tickets nicht möglich, die Vorbereitungen laufen jedoch auch dafür bereits auf Hochtouren. Zusätzliche Maßnahmen in Verbindung mit dem 9-Euro-Ticket werden gegenwärtig geprüft.

 

Die wichtigsten Eckdaten des 9-Euro-Tickets: 

  • Geltungsbereich: ganz Deutschland im gesamten Nah- und Regionalverkehr, 2. Klasse, jedoch grundsätzlich nicht im Fernverkehr (ICE, IC, ECE).
  • Zeitraum: vom 1. bis 30. Juni bzw. 1. bis 31. Juli sowie 1. bis 31. August 2022                               
  • Preis: je 9 Euro pro Monat und Person
  • Verkauf:
    • Start: in der zweiten Maihälfte
    • vor Ort: an allen VBB-Automaten sowie an den bekannten Kunden-Service-Stellen der Verkehrsunternehmen, im Bus (jedoch nicht in Bussen der BVG), im Zug (dort wo keine Automaten bzw. Schalter zur Verfügung stehen)
    • per Handy: über die VBB-App Bus & Bahn, die BVG-Apps sowie die DB Navigator App         

 

 So profitieren VBB-Abonnent*innen vom 9-Euro-Ticket

Grundsätzlich partizipieren alle Inhaber*innen von VBB-Abonnements an der Aktion „9-Euro-Ticket“. Dazu zählen Inhaber*innen von

  • Abonnements der VBB-Umweltkarten mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • Abonnements für Ausbildung und Schüler*innen (inklusive Schülerticket Potsdam) mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • Schüler-Fahrausweise im Land Brandenburg
  • VBB-Abo Azubi mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • Abonnements von 8-/9-/10-Uhr-Karten mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • VBB-Abo 65plus mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • VBB-Abo 65vorOrt
  • VBB-Firmentickets mit monatlicher und jährlicher Abbuchung

 

Alle Abonnent*innen können sich zurücklehnen, sie selbst brauchen nichts zu unternehmen.
Es werden automatisch Reduzierungen bei bestehenden Abos vorgenommen, so dass nur die neun Euro pro Monat anfallen. Es gelten weiterhin die tariflichen Regelungen zu Übertragbarkeit und Mitnahme innerhalb des festgelegten räumlichen Geltungsbereichs des VBB-Abonnements, des Firmentickets, des Semestertickets sowie der Jahreskarten in Barzahlung.

Ob für Abokund*innen die VBB-Tarifbestimmungen hinsichtlich der Fernverkehrs-Anerkennung gelten, befindet sich zurzeit noch in abschließender Klärung.

Außerhalb des VBB-Verbundgebietes gilt das 9-Euro-Ticket dann automatisch als Fahrschein der 2. Klasse ohne erweiterte Regelungen.
Die VBB-fahrCard gilt als Fahrtberechtigung und wird deutschlandweit anerkannt.

Inhaber*innen von Semestertickets können ebenfalls an der Aktion
„9-Euro-Ticket“ teilnehmen. Regelungen zur Reduzierung auf neun Euro befinden sich in Abstimmung. Nähere Informationen sind in Kürze bei den jeweiligen Hochschulverwaltungen erhältlich.

Was es für Gelegenheitskund*innen zu beachten gilt – clever nutzen!

Die „9-Euro-Ticket“ Monatskarte ist personenbezogen! Jede Person ab sechs Jahren (jüngere Kinder fahren kostenlos) muss das Aktionsticket auf seinen oder ihren Namen und für jeden einzelnen Monat erwerben. Damit können dann Regionalbahnen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und z.T. Fähren in ganz Deutschland genutzt werden.
Das 9-Euro-Ticket gilt nicht im Fernverkehr: ICE, IC, EC, RJ, FlixTrain, FlixBus und ECE können nicht benutzt werden. Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen.

Sonderverkehre und alternative Bedienformen bzw. Bedarfsverkehre sind ggf. ausgenommen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen vor Ort.

Der Kauf ist vorab möglich, aber die Tickets sind erst ab dem 1. Juni jeweils für einen Monat gültig, die Aktion endet am 31. August. Vor dem Erwerb von gleitenden Zeitkarten ist deren Gültigkeitszeitraum zu beachten, um gleich ab dem 1. Juni voll vom 9-Euro-Ticket zu profitieren. Bereits genutzte Fahrausweise sind in dem Aktionszeitraum von einer Teilerstattung ausgenommen.

Es handelt sich bei dem 9-Euro-Ticket um ein Monatsticket, das jeweils für Juni, Juli und August 2022 zu haben ist. Es müssen also drei Tickets gekauft werden, um den gesamten Zeitraum auszuschöpfen.
Ein gekauftes Ticket wird auch nicht automatisch in ein Abonnement umgewandelt, es entstehen dadurch keine Folgekosten.

Das 9-Euro-Ticket gilt nur für die Person, für die es ausgestellt wurde. Es können Kinder unter sechs Jahren, ein Kinderwagen und Gepäck kostenfrei mitgenommen werden. Weitere Personen, Hunde oder Fahrräder können auf diesem Ticket nicht kostenfrei mitgenommen werden. Ein Übergang in die 1. Klasse mit der „9-Euro-Ticket“ Monatskarte ist nicht möglich.

Wo und wie kaufen?

Das Aktionsticket ist an personenbedienten Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, in Kundenzentren, bei Agenturen der Verkehrsunternehmen, an VBB-Fahrausweisautomaten, als Handyticket und direkt beim Fahrpersonal im Bus (jedoch nicht in Bussen der BVG) zu erwerben. Der Erwerb ist auch im Zug möglich, wenn am Zustiegsbahnhof kein Fahrausweisautomat oder keine geöffnete, personalbediente Verkaufsstelle vorhanden ist.
Die Vertriebsmöglichkeiten können zwischen den einzelnen Verkehrsunternehmen variieren. Das 9-Euro-Ticket in Papierform ist nur gültig, wenn der Vor- und Zuname des Reisenden eingetragen ist. Beim Kauf als Handyticket gelten die Bestimmungen des VBB-Tarifs.

Regelungen zur Erstattung

VBB-Abonnent*innen wird die Differenz ihres Abonnement-Preises zu den neun Euro pro Monat automatisch kompensiert. Jahreskartenkäufer*innen werden gebeten, die Wertabschnitte für die Aktionsmonate Juni bis August regulär im Rahmen der Aktion zu nutzen und diese Wertabschnitte im Nachgang beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen. Anschließend erfolgt auch hier eine Erstattung. Ausgenommen von Erstattungen sind gleitende Monatskarten bzw. schon genutzte Zeitkarten. Eine im Verlauf des Mais gekaufte und in den Juni hineingleitende Zeitkarte kann nicht anteilig erstattet werden.

 

Detaillierte und umfangreiche Antworten zu allen Fragen bezüglich des
9-Euro-Tickets sind hier übersichtlich aufgelistet:

www.vbb.de/9-Euro-Ticket

 

Sommer im VBB-Land, Baustellen und Kapazitäten:
das gibt es zu beachten

Der Aktionszeitraum des 9-Euro-Tickets fällt in die Sommerferien, die zur Entlastung der Pendler*innen regelmäßig verschiedene Baumaßnahmen im Streckennetz umfassen. Diese Baumaßnahmen sind langfristig von den Infrastrukturunternehmen geplant und können nicht kurzfristig adaptiert werden. Wir bitten deshalb alle Teilnehmer*innen an der Aktion „9-Euro-Ticket“, sich im Vorhinein über Reiserouten zu informieren und flexibel zu sein. Geplante Baumaßnahmen werden vorab in den Informationsmedien der Verkehrsunternehmen und des VBB sowie in der VBB-Fahrinfo hinterlegt.

Es wird während des Aktionszeitraum empfohlen, auf die Mitnahme des eigenen Fahrrads insbesondere im Ausflugsverkehr, aber auch, wenn möglich, im Berufsverkehr zu verzichten und am Zielort auf die vielzähligen Verleiher vor Ort zurückzugreifen. Es wird außerdem empfohlen außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu reisen.