Firmen- und Jobtickets
Punkten Sie als Arbeitgebende bei Ihren Beschäftigten!
- Sie leisten einen aktiven Beitrag zur Reduzierung von Umweltbelastungen und damit zum Klimaschutz.
- Sie zeigen Verantwortung für Ihre Mitarbeitenden und schaffen ein soziales Arbeitsklima.
- Es erhöht den Wettbewerbsvorteil und ist ein Plus bei der Bindung und Suche von Mitarbeitenden.
- Es ist steuerlich absetzbar.
Alle Infos auf einen Blick
Jede*r Arbeitgebende - unabhängig von Art und Größe des Unternehmens, der Verwaltung, Behörde oder Institutionen - kann einen Vertrag für VBB-Firmentickets und Deutschlandtickets Job für seine Mitarbeitenden abschließen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Mindestens fünf Ihrer Angestellten möchten ein Abonnement abschließen.
- Sie sind bereit, einen Rahmenvertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten mit einem örtlichen Verkehrsunternehmen abzuschließen.
- Sie sind bereit, pro teilnehmenden Mitarbeitendem einen Fahrtkostenzuschuss von mindestens 10 Euro für das VBB-Firmenticket bzw. 25 % - derzeit 12,25 Euro – für das Deutschlandticket Job zu zahlen.
Alle diese Punkte können Sie mit JA beantworten? Dann stellen Sie hier gleich den Kontakt zu Ihrem Verkehrsunternehmen her.
Sobald Sie als Unternehmen einen Rahmenvertrag mit einem Verkehrsunternehmen abgeschlossen haben, kann jede*r Ihrer eigenen Arbeitnehmenden – sowohl in Voll- als auch Teilzeit, mit einer befristeten oder unbefristeten Anstellung – ein VBB-Firmenticket abschließen. Bitte bestimmen Sie in Ihrem Unternehmen eine Kontaktperson, die Ansprechpartner*in für Ihre Mitarbeitenden und das jeweilige Verkehrsunternehmen ist. Informationen zur Verfahrensweise der Beantragung werden mit dem vertragshaltenden Verkehrsunternehmen individuell abgestimmt.
- Sie sind bereit, das Firmen-/ Jobticket in Ihrem Unternehmen zu ermöglichen!
- Es möchten mindestens 5 Arbeitnehmer*innen teilnehmen.
- Sie schließen einen Rahmenvertrag mit dem ortsansässigen Verkehrsunternehmen für mindestens ein Jahr ab.
- Bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 10 Euro monatlich erhält die Arbeitnehmer*in 4 Euro ÖPNV-Rabatt. Gewähren Sie einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Euro, dann verdoppelt sich der Rabatt auf 8 Euro.
- Geben Sie einen Fahrtkostenzuschuss von 25 % (12,25 Euro) zum Deutschlandticket, gibt es zusätzlich einen Rabatt von 5% (2,45 Euro). Das Deutschlandticket wird zum Deutschlandticket Job.
Die Verkehrsunternehmen vor Ort stehen Ihnen zu Fragen rund um das Firmen-/ Jobticket und zum Vertragsabschluss zur Verfügung. Ihre regionalen Ansprechpartner finden Sie hier.
Sie wollen Pluspunkte bei Ihren Arbeitnehmer*innen sammeln? Mobilität für Ihre Angestellten - egal ob beim Pendeln zum Job, auf Dienstgängen oder in der Freizeit - das ist ein Pluspunkt bei der Mitarbeiter*innenbindung und ein Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung neuer Fachkräfte. Als Arbeitgeber*in profitieren Sie durch die Regelung der steuer- und sozialabgabefreien Sachbezüge für Fahrtkostenzuschüsse in unbegrenzter Höhe zusätzlich!
- Mit dem Firmen-/ Jobticket ermöglichen Sie ihren Angestellten günstig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein.
- Firmen-/ Jobtickets gelten rund um die Uhr. An 365 Tagen im Jahr. Für beliebig viele Fahrten.
- VBB-Firmentickets sind für alle räumlichen Geltungsbereiche erhältlich. Das Ticket kann im gesamten Verbundgebiet Berlin-Brandenburg genutzt werden und beinhaltet alle öffentlichen Verkehrsmittel im Personenlinienverkehr – egal ob Regionalverkehr, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Obus-Verkehr oder Fähren. Das Deutschlandticket Job ist bundesweit im Nahverkehr gültig.
- Firmen-/ Jobtickets gelten für den Arbeitnehmenden, für die sie ausgestellt wurden und sind nicht übertragbar. Die Ausgabe erfolgt im Abonnement.
- Auf Firmen- und Jobtickets dürfen zu jeder Zeit Kinder unter 6 Jahren, Kinderwagen, Gepäck sowie ein Hund (dieser nur im VBB-Gebiet) mitgenommen werden. Die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrads ist ausgeschlossen.
- Vom VBB-Firmenticket profitieren auch Freunde und Familie! Montags bis freitags ab 20 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen können bis zu vier Personen mitgenommen werden, wobei nur eine Person älter als 14 Jahre alt sein darf.
Steuerliche Behandlung
Die jeweils aktuelle Einkommensteuergesetzgebung gibt genaue Auskunft. Der Arbeitgeber*innen-Zuschuss zu den Fahrten senkt Steuern. Der Aufwand zur Bearbeitung der Firmen-/ Jobtickets kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Wechsel bei bestehendem Abonnement
Der Wechsel aus einem bestehenden VBB-Abonnement kann ohne finanziellen Nachteil für Ihre Arbeitnehmenden in die Firmen-/ Jobtickets erfolgen.