Organisation und Finanzierung des SPNV

Inhalt

Im Jahr 1996 wurde mit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes die Verantwortung für den S-Bahn- und Regionalverkehr auf der Schiene – kurz Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – von der Bundesebene auf die Länder übertragen. Im Zuge dessen beauftragten die Bundesländer Berlin und Brandenburg die VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB GmbH) mit der Vergabe, Bestellung und Koordinierung von Leistungen im SPNV.

Der Bund stellt den Bundesländern für den SPNV finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit diesen sogenannten Regionalisierungsmitteln sowie mit den Fahrgelderlösen werden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beauftragt, ein Fahrplanangebot zu erbringen.

Die in der Grafik zur Finanzierung des SPNV dargestellten Mittel für SPNV-Leistungen werden in der Fachsprache Bestellerentgelt genannt. Das Bestellerentgelt wird von den EVU verwendet, um laufende Kosten wie Löhne, Fahrzeuge und Energiekosten zu decken. Die zweite Grafik enthält eine Aufschlüsselung der durchschnittlich anfallenden Kosten eines EVU im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg.

Vergabeverfahren im SPNV

Bereits seit dem Jahr 2002 führt die VBB GmbH im Auftrag der Bundesländer Berlin und Brandenburg Vergaben von SPNV-Leistungen durch. Diese sind durch das Vergaberecht formalisiert und unterliegen einem gesetzlich festgelegten Ablaufplan. Wettbewerbliche Vergaben werden für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen gleichermaßen offen, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet.

Vor Beginn eines Vergabeverfahrens werden die Vergabeunterlagen erarbeitet. Diese enthalten auf Basis bundesweit gültiger Standards Anforderungen an den Fahrplan, die Fahrzeuge oder den Fahrausweisvertrieb, aber auch an die Qualität, z. B. an Pünktlichkeit, Sauberkeit und Fahrgastinformation. Weiterhin enthalten diese Anreiz- und Sanktionierungsregelungen.

Eröffnet wird das Vergabeverfahren mit einer öffentlichen Bekanntmachung, sodass der gesamte Interessentenkreis davon Kenntnis erhalten kann. Anschließend werden die interessierten EVU auf Grundlage der Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Bedarf wird mit den EVU auch über ihr Angebot verhandelt. Im Rahmen der Wertung der Angebote werden neben dem Preis die von den EVU über die Mindestanforderungen hinaus angebotenen Qualitätskriterien einbezogen. Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag und die Bundesländer und das betreffende EVU schließen einen Verkehrsvertrag.

Im Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg wurden in den vergangenen Jahren nahezu alle erbrachten Leistungen im Wettbewerb vergeben. Für die Berliner S-Bahn wurde das wettbewerbliche Vergabeverfahren für das erste Teilnetz Ring im Dezember 2015 abgeschlossen. Der Betrieb auf diesem Netz wird – entsprechend der sukzessiven Auslieferung der Neufahrzeuge – stufenweise ab 2021 aufgenommen. Seit August 2020 wird der Betrieb, sowie die Instandhaltung und Beschaffung der Fahrzeuge auf den Teilnetzt Nord-Süd Stadtbahn im Rahmen der SBSNS-II Vergabe ausgeschrieben.
Aktuell laufende Vergabeverfahren im SPNV finden Sie hier.

Derzeit bestehen mit den in den Ländern Berlin und Brandenburg tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen mehr als 15 Verkehrsverträge. Insgesamt wurden im Jahr 2023 ca. 82 Millionen Zugkilometer pro Jahr auf ca. 54 Linien des Regionalverkehrs und 16 Linien der Berliner S-Bahn vereinbart.

 

Management von Verkehrsverträgen

Die VBB GmbH nimmt im Auftrag der Bundesländer Berlin und Brandenburg das Management der Verkehrsverträge wahr.

Dies umfasst zum einen die jährliche Bestellung des Fahrplans einschließlich baubedingter Fahrplanänderungen. Weiterhin prüft der VBB sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungs- und Qualitätspflichten und führen die finanzielle Abrechnung der Verkehrsverträge durch.

Weitere Informationen zu den Verkehrsverträgen erhalten Sie hier.